Nach § 22 in Verbindung mit §§ 12 Abs. 1 Satz 4 und Satz 2 dürfen Büchereien unabhängig von der Inzidenz geöffnet bleiben.
Neu seit 22.4.2021: Ab einer Inzidenz über 100 dürfen sich maximal 2 BesucherInnen in unseren Räumen aufhalten (das Personal zählt dabei nicht mit).
Folgende Voraussetzungen müssen eingehalten werden:
- Mindestabstand von 1,5 m zwischen den BesucherInnen muss eingehalten werden
- Höchstzahl der BesucherInnen darf nicht höher sein als 1/10 qm für die ersten 800 qm Fläche und zusätzlich 1/20 qm für die übrige Fläche. Neu seit 22.4.2021: Bei einer regionalen Inzidenz von über 100 gilt: 1 Kunde je 20 qm für die ersten 800 qm Fläche und zusätzlich 1 Kunde je 40 qm für die übrige Fläche. Für die Bücherei Pinzberg bedeutet dies, dass sich 2 BesucherInnen gleichzeitig in der Bücherei aufhalten dürfen.
- In den Büchereiräumen und im Wartebereich davor gilt für das Personal Maskenpflicht und für die BesucherInnen und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht. Hinter Schutzwänden entfällt die Maskenpflicht für das Personal. Für Kinder zwischen dem 6. und 15. Lebensjahr gilt nur die einfache Maskenpflicht.
- Es muss ein Schutz- und Hygienekonzept vorhanden sein, das die o.g. Punkte enthällt, und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorgelegt werden
Stand: 23. April 2021, Quelle: St. Michaelsbund München