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Geöffnet? - Click & Collekt? - Geschlossen? - Was gilt für Büchereien:Büchereien dürfen geöffnet bleiben!

Bücherei geöffnet
Datum:
Veröffentlicht: 13.4.21
Von:
Christiane Jauck

Nach § 22 in Verbindung mit §§ 12 Abs. 1 Satz 4 und Satz 2  dürfen Büchereien unabhängig von der Inzidenz geöffnet bleiben. 

Neu seit 22.4.2021: Ab einer Inzidenz über 100 dürfen sich maximal 2 BesucherInnen in unseren Räumen aufhalten (das Personal zählt dabei nicht mit).

Folgende Voraussetzungen müssen eingehalten werden:

  1. Mindestabstand von 1,5 m zwischen den BesucherInnen muss eingehalten werden
  2. Höchstzahl der BesucherInnen darf nicht höher sein als 1/10 qm für die ersten 800 qm Fläche und zusätzlich 1/20 qm für die übrige Fläche. Neu seit 22.4.2021: Bei einer regionalen Inzidenz von über 100 gilt: 1 Kunde je 20 qm für die ersten 800 qm Fläche und zusätzlich 1 Kunde je 40 qm für die übrige Fläche. Für die Bücherei Pinzberg bedeutet dies, dass sich 2 BesucherInnen gleichzeitig in der Bücherei aufhalten dürfen.
  3. In den Büchereiräumen und im Wartebereich davor gilt für das Personal Maskenpflicht und für die BesucherInnen und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht. Hinter Schutzwänden entfällt die Maskenpflicht für das Personal. Für Kinder zwischen dem 6. und 15. Lebensjahr gilt nur die einfache Maskenpflicht.
  4. Es muss ein Schutz- und Hygienekonzept vorhanden sein, das die o.g. Punkte enthällt, und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorgelegt werden

Stand: 23. April 2021, Quelle: St. Michaelsbund München